Telemedizinische Anwendungen
Definition
Telemedizin ist ein Sammelbegriff für verschiedenartige ärztliche Versorgungskonzepte, die als Gemeinsamkeit den prinzipiellen Ansatz aufweisen, dass medizinische Leistungen der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie bei der ärztlichen Entscheidungsberatung über räumliche Entfernungen (oder zeitlichen Versatz) hinweg erbracht werden. Hierbei werden Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt.
Eine Vielzahl von medizinischen Fachdisziplinen kann bereits telemedizinische Verfahren nutzen und erprobt diese an kleineren Standorten. Insbesondere jetzt während der Corona-Krise nutzen immer mehr Ärzte und Patienten die Telemedizin.
Über Videosprechstunden kann Zeit gespart werden und insbesondere Patienten*innen, die in ländlichen Gebieten mit schlechter Anbindung wohnen, können so einen komfortablen Kontakt zu ihrem Arzt/Ärztin herstellen. Limitierend ist hier natürlich die fehlende körperliche Untersuchung, welche Bestandteil einer jeden ärztlichen Untersuchung sein sollte. Gerade aber lästige Arztbesuche, welche nur der Ausstellung eines Folgerezepts dienen, könnten so umgangen werden. Das Rezept kann elektronisch an Patienten und Apotheke gleichzeitig verschickt werden.
Überwachung von Herzschrittmachern (Telemonitoring)
Moderne Herzschrittmacher zeichnen ihre Aktivität und die des Herzens auf und übermitteln diese dann an Apps auf dem Smartphone. Ärzte*innen haben online Zugriff auf diese Daten und können so Einschätzungen darüber treffen, ob Patienten*innen gefährdet sind, oder ihre Therapie optimal eingestellt ist.
Werden in einem Krankenhaus Röntgen, CT, MRT, oder andere bildgebende Verfahren genutzt, können die Bilder online von Spezialisten aus anderen Kliniken ausgewertet werden. So können sich die behandelnden Ärzte vor Ort mit Spezialisten kurzschließen und ihren Patienten*innen die bestmögliche Therapie ermöglichen.
Auch bei Schlaganfällen können Ärzte*innen, die zum Beispiel in einem ländlichen Krankenhaus einen Patienten*in mit einem Verdacht auf einen Schlaganfall behandeln, ihre Kollegen*innen in Kliniken mit einer spezialisierten Stroke Unit kontaktieren und die Daten und Bilder ihrer akut bedrohten Patienten*innen gemeinsam auswerten.
Telemedizin bei Schlafstörungen
Immer mehr Menschen leiden unter Schlafstörungen, Ein- und Durchschlafproblemen, Schlafapnoe (oft durch Übergewicht bedingt) und benötigen eine schlafmedizinische Diagnostik und Therapie. Am besten untersucht man diese Patientengruppe in einem Schlaflabor. Dort bleiben die Patienten*innen eine oder mehrere Nächte, werden an allerlei technisches Gerät angeschlossen, kontinuierlich überwacht und erhalten im Anschluss eine genaue Auswertung ihres Schlafes. In Deutschland existieren nur wenige Schlaflabore, da diese personalaufwendig und teuer sind. Die Telemedizin bietet hier eine Möglichkeit, mehr Menschen eine schlafmedizinische Untersuchung zukommen zu lassen.
Diagnostik von Schlafstörungen
Zur telemedizinischen Diagostik von Schlafstörungen muss der/die Patient*in anfangs nur zum Anschließen der Messgeräte in das Krankenhaus oder die Arztpraxis kommen. Bei der Polysomnographie werden hierbei Elektroden zur Messung der Herzaktivität, ein Blutdruckmessgerät, ein kleiner Fingerklipp zur Messung der Sauerstoffsättigung im Blut und verschiedene Sensoren zur Messung der Bewegungen von Arm, Bein und Gesicht, sowie Elektroden zur Messung der Hirnaktivität angebracht.
Experimentelle Systeme arbeiten mit druckempfindlichen Folien, die in die Matratze integriert sind und kleinste Bewegungen detektieren können. Auch Smartwatches sind in der Erprobung für schlafmedizinische Diagnostik, da über eine Pulsmessung am Handgelenk auch Rückschlüsse auf die Sauerstoffsättigung möglich sind.
All diese Messungen können auf einer kleinen Festplatte aufgezeichnet werden, die der/die Patient*in an sich trägt, so dass diese dann später im Schlaflabor ausgelesen und ausgewertet werden können. Die Messungen können aber auch direkt per Blue-tooth an ein Smartphone oder anderes Endgerät übertragen werden, welches die Daten in Echtzeit online für den Arzt/die Ärztin einsehbar zur Verfügung stellt.
Therapie von Schlafstörungen
Insbesondere Schlafapnoe-Patienten*innen können von einer telemedizinischen Therapie profitieren. Oft haben diese Patienten*innen eine Maske zuhause, welche ihnen nachts mit positivem Druck das Atmen erleichtert. Diese Geräte registrieren Atemzüge, den Druck und die Luft, die über die Seiten der Maske gegebenenfalls entweicht.
Telemedizin kann hier die Überwachung von Schlafapnoe-Patienten aus der Ferne gewährleisten. Änderungen der Druckeinstellungen können online vorgenommen werden und die Therapie so in Echtzeit steuerbar machen, ohne dafür aufwendige Untersuchungen im Schlaflabor vorzunehmen. Auch die Therapietreue kann so überwacht werden und Patienten*innen mit Erinnerungen an ihre Maske motiviert werden.
Rechtliche Einschränkungen
Telemedizin in der Diagnostik und Behandlung von Schlafstörungen ist in vielen Ländern in der Erprobung, hat sich aber noch nicht als Standard durchgesetzt. Insbesondere Haftungsfragen erschweren den flächendeckenden Einsatz.
Wer haftet, wenn ein Gerät nicht richtig funktioniert, wenn die Druckeinstellungen online nicht richtig übermittelt werden oder die Software falsche Einstellungen vornimmt?
Im Krankenhaus können Ärzte*innen überprüfen, ob die Einstellungen, welche sie vorgenommen haben, auch richtig sind. Im Schlaflabor sind 24 Stunden am Tag Krankenpfleger*innen vor Ort, die das Monitoring überwachen und einschreiten könnten. Die Digitalisierung der Medizin bringt viele Hürden mit sich, die es erst noch zu überwinden gilt.
Nach der Definition der WHO von 2005 bezeichnet der Begriff eHealth den kostengünstigen und sicheren Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, um die allgemeine Gesundheit und gesundheitsbezogene Bereiche (Gesundheitssysteme, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung sowie Allgemeinwissen und Forschung) zu fördern.
eCare
Gesundheitsvorsorge aus der Ferne durch Telekonsultationen und Telemonitoring.
eAdministration
Administrative Prozesse sollen durch die elektronische Gesundheitskarte und elektronische Rezepte vereinfacht werden.
ePrevention
Prävention mit Smart Home Systemen, durch die ältere Menschen länger selbstständig Zuhause leben können.
eResearch
Forschung durch Rechenpower großer Server. Hierbei werden zum Beispiel Pandemien anhand von mathematischen Modellen durchgerechnet.
eLearning
Webinare und Online-Vorlesungen von Experten für eine unbegrenzte Anzahl von Zuhörern.
Die elektronische Gesundheitskarte
Als das Konzept der elektronischen Gesundheitskarte geboren wurde, sollte diese später einmal eigentlich so etwas wie eine elektronische Patientenakte sein. So sollte jede*r Arzt/Ärztin und jedes Krankenhaus schnell und einfach Zugriff auf alle Patientendaten haben, ohne zeitaufwendig Befunde von anderen Praxen oder Krankenhäusern anfordern zu müssen.
Schnell äußerten Verbraucherschützer hinsichtlich des Datenschutzes Bedenken und verwiesen auf die europäische Datenschutzgrundverordnung. So wurde von der Speicherung von Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte Abstand genommen und ein anderes System implementiert.
Patientendaten sollen jetzt zentral auf Servern gespeichert werden und die elektronische Gesundheitskarte soll nur der Authentifikation dienen, um den Zugriff auf diese Daten zu ermöglichen. Auf der Karte selbst sind nur Daten zur versicherten Person gespeichert, jedoch keinerlei medizinischen Informationen.
Gegründet von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, wurde die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH 2005 ins Leben gerufen und mit der Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Infrastruktur beauftragt. Datenschutzrechtliche Bedenken und politische Konflikte in Deutschland haben bis heute die Arbeit der Gematik erschwert.
Die elektronische Patientenakte
Bisher konnte diese nicht vollständig implementiert werden, da die benötigte technische Infrastruktur nicht flächendeckend in Deutschlands Krankenhäusern und insbesondere Arztpraxen vorhanden ist. 2021 soll es endlich so weit sein und die elektronische Patientenakte Realität werden.
Häufige Fragen zum Artikel
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und ist eine Verordnung der Europäischen Union.
Gegründet von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, wurde die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH 2005 gegründet und mit der Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Infrastruktur beauftragt.
Die Telematik verknüpft Telekommunikation und Information und ermöglicht so die Datenverarbeitung zwischen zwei Informationshilfssystemen. In der Medizin kommt diese Technik als Telemedizin vor.
Telemedizin ist ein Sammelbegriff für verschiedenartige ärztliche Versorgungskonzepte, die als Gemeinsamkeit den prinzipiellen Ansatz aufweisen, dass medizinische Leistungen über räumliche Entfernungen hinweg erbracht werden. Hierbei werden Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt.
Die elektronische Gesundheitskarte gibt es bereits. 2021 soll die elektronische Patientenakte flächendeckend eingeführt werden. Bisher fehlte Ärzten*innen und Krankenhäusern dafür allerdings die gemeinsame technische Infrastruktur.